Handels- und Gesellschaftsrecht
Unsere Anwaltskanzlei bietet Privaten und Unternehmen eine umfassende Beratung in gesellschafts- und handelsrechtlichen Belangen an:
- Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften:
- Gründung von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH), Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft und Kommanditgesellschaft) sowie anderen Rechtsträgern (Verein, Stiftung, Genossenschaft)
- Beratung und Durchführung von Kapitalerhöhungen und Kapitalherabsetzungen
- Statutenänderungen (Firma, Zweck, etc.)
- Fusionen und Abspaltungen
- Redaktion und Prüfung von kommerziellen Verträgen (z.B. Kauf-, Vertriebs-, Factoring-, Werk-, Dienstleistungsverträge)
- Aktionärbindungsverträge
- Nachfolgeregelungen
- Liquidationen und Konkurse
- Sanierungen
- Wahrnehmung von Verwaltungsratsmandaten
- Vorbereitung und Durchführung von Generalversammlungen oder Gesellschafterversammlungen
- Verantwortlichkeitsklagen
- Steuerrechtliche Planung / Steuerrulings (unter Beizug eines externen Experten)
- Vertretung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts vor Gerichten und Behörden
- Beratung in sämtlichen weiteren gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten