Internationales Handels- und Vertriebsrecht
Grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen beginnen mit ersten Kontaktaufnahmen (Non-Disclosure Agreements) und münden über Phasen der Vertragsverhandlung (Letter of Intent, Memorandum of Understanding, Vorverträge) bis hin zum endgültigen Vertragsabschluss und deren Implementierung. Dieser Prozess wirft regelmässig Fragestellungen auf. Diese können rechtlicher Natur sein oder sich aufgrund des Zusammentreffens unterschiedlicher Rechtsordnungen oder unterschiedlich vorgeprägter kulturellen Herangehensweisen der beteiligten Parteien ergeben.
Wir beraten und vertreten Sie gerne in folgenden Bereichen:
- Beschaffungs- und Verkaufsverträge
- Rahmenvereinbarungen
- Vertriebsverträge
- Service Verträge
- Anlagebau
- Lizenzverträge
- Investitionsverträge
- Agenturverträge
- Aufträge
- Werkverträge
- Kooperationsverträge
- Joint Venture
- Errichtung von Tochtergesellschaften, Zweigniederlassungen oder Repräsentanz im In- und Ausland
- Errichtung von Werken und Anlagen im In- und Ausland
- Haftungsbeschränkungen
- Analyse von rechtlichen Risiken in vorgegebenen Vertragswerken
- Garantien (Letter of credit, Bürgschaften etc.)
- Leasing
- Hinterlegung