Privat­versicherungs­recht (VVG: Ver­sicherungs­vertrags­gesetz), Kranken­taggeld­versicherungs­recht

Das Privatversicherungsrecht regelt das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Im Versicherungsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Diese werden zudem durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ergänzt und konkretisiert.

Die Krankentaggeldversicherung gemäss dem Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) ist heute in der Schweiz üblich für Firmen wie auch für Einzelpersonen. Die Anbieter können dabei die Aufnahme von Interessenten ablehnen (Vertragsfreiheit).

Wir beraten und vertreten Sie gerne im Versicherungsvertragsrecht:

  • Auslegung von Versicherungsverträgen und Versicherungsbedingungen
  • Leistungsvoraussetzungen der Privatversicherungen
  • Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung
  • Ansprüche aus Krankentaggeldversicherung nach VVG
  • Entschädigung aus Invaliditätskapital-Versicherung nach Gliedertaxe
  • Prozessvertretung

Spezialisiert auf diesem Gebiet ist:

Marianne I. Sieger


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