Sachenrecht

Wir helfen Ihnen, wenn Sie Probleme in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft oder solches erwerben wollen. Wenn Sie Dienstbarkeiten oder Pfandrechte errichten oder durchsetzen wollen, so beraten wir Sie gerne. Wir schützen ihre Interessen bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten oder sorgen für die Herausgabe Ihres Eigentums. Häufig beschäftigen wir uns auch mit der Eintragung oder Abwehr von Bauhandwerkerpfandrechten:

  • Miteigentum
  • Gesamteigentum
  • Stockwerk Eigentum
  • Dienstbarkeiten
  • Nutzniessung, Wegerecht, Baurecht
  • Schuldbrief
  • Registerschuldbriefe
  • Grundpfandverschreibungen
  • Bauhandwerkerpfandrecht
  • Retentionsrecht
  • Besitz

Spezialisiert auf diesem Gebiet ist:

Andreas Leuch


+41 44 215 41 41