Baurecht / Werk­­vertrags­­recht / Immo­­bilien

Wollen Sie eine Liegenschaft erwerben, verkaufen, erstellen oder sanieren so kann Ihnen unsere Kanzlei bei der Erstellung der Verträge behilflich sein. Wurde ein Bauwerk mangelhaft errichtet oder kommt ein Bauherr seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so leiten wir rechtzeitig die notwendigen Schritte für Sie ein. Wir unterstützen Sie auch, falls Ihnen eine Baubewilligung verweigert wird oder wenn Sie Probleme mit Nachbarn haben. Bei Bedarf arbeiten wir mit uns bekannten vertrauenswürdigen Baufachleuten zusammen.

  • Beratung bei Liegenschaftenkäufen /-verkäufen
  • Erstellen oder Kontrollieren von Kaufverträgen
  • Kontrolle von Werkverträgen oder Baubeschrieben
  • Mängelrügen im Werkvertragsrecht oder im Kaufrecht
  • Durchsetzung von Gewährleistungsrechten
  • Grunddienstbarkeiten
  • Baubewilligungen
  • Begründungserklärungen für Stockwerkeigentum oder Reglemente
  • Streitigkeiten innerhalb von Stockwerkeigentümergemeinschaft
  • nachbarrechtliche Streitigkeiten
  • Bäume und Sträucher im Nachbarrecht
  • Bauhandwerkerpfandrechte

Spezialisiert auf diesem Gebiet sind:

Andreas Leuch


+41 44 215 41 41

Felix U. Bretschger


+41 44 215 41 41