Sozial­­versiche­rungs­­recht, ins­bes­ondere Unfall- und Invaliden­­versicher­ungs­­recht

Das Sozialversicherungsrecht bezweckt den Schutz der Bevölkerung bei Unfällen (UVG), Krankheit (KVG), Alter, Invalidität und Erwerbsersatz (AHV/IV/EO; sog. 1. Säule), berufliche Vorsorge (BVG; 2. Säule) und umfasst die weiteren Versicherungen wie Militärversicherung, Mutterschaftsversicherung, die Familienzulagen, die Ergänzungsleistungen (EL) und die Versicherung der Arbeitslosigkeit (ALV).

Unsere Anwaltskanzlei bietet Privaten und Unternehmen eine umfassende Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Belangen:

  • Prozessvertretung und Vertretung in sozialversicherungsrechtlichen Bereichen vor Gerichten und Behörden
  • Vertretung bei der Anfechtung von Verfügungen und Einspracheentscheiden im Invalidenversicherungs- und Unfallversicherungsrecht
  • Bemessung und Überprüfung von Invaliditätsgrad, Integritätsentschädigung sowie Taggeld- und Rentenansprüchen
  • Beurteilungen von Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sowie von medizinischen Gutachten
  • Beurteilungen bei Kausalitätsstreitigkeiten im Unfallversicherungsrecht

Spezialisiert auf diesem Gebiet ist:

Marianne I. Sieger


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