Erbrecht und Nach­lass­planung

Jede Person wird selbst einmal Erblasser sein. Das Erbrecht bestimmt grundsätzlich, wer Erbe ist und wie ein Nachlass zwischen den Erben geteilt wird. Falls Sie darauf Einfluss nehmen wollen, ist eine vorausschauende Planung notwendig. Wir legen bei unserer Beratung nicht nur auf eine sorgfältige und umfassende Planung Wert, sondern auch auf Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen. Gerade im Erbrecht sind die zwischenmenschlichen Aspekte von grosser Bedeutung, um spätere Konflikte und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Wir bieten Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Erbrechts und der Nachlass- und Vermögensplanung. Dies sowohl im streitigen wie auch im nicht streitigen Verfahren. In unserem Beratungsalltag sind wir unserer Rolle bei einem Verlust einer nahestehenden Person und bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Hinschied bewusst und stehen Ihnen feinfühlig, diskret und unterstützend zur Seite.

Infolge internationaler Mobilität fallen Staatsangehörigkeit, Wohnsitz und Lage der Vermögenswerte häufig auseinander und führen zu komplexen internationalen Fragestellungen – auch hier können wir Sie beraten.

Wir beraten und vertreten Sie gerne in sämtlichen Bereichen des Erbrechts und der Nachlassplanung:

  • Erbfolge- und Nachlassplanung
  • Steuerrechtliche Planung / Steuerrulings (unter Beizug eines externen Experten)
  • Erstellung und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen, güterrechtlichen Vereinbarungen und Erbteilungsverträgen
  • Erbvorbezüge, Schenkungen
  • Willensvollstreckungen und rechtliche Beratung von Willensvollstreckern
  • Erbenvertretung
  • Unternehmensnachfolge und Nachfolgeplanung bei Familienunternehmen
  • Gründung und Betreuung von Stiftungen und Trusts
  • Erbrechtliche Streitigkeiten (Erbschafts-, Ungültigkeits-, Herabsetzungs-, Ausgleichungs-, Erbteilungsklage)
  • Unterstützung von Erben bei der Erbeinsetzung
  • Sicherungsmassnahmen
  • Ausschlagungen
  • Nachlassverwaltungen und Erbteilungen
  • Vertretung in allen erbrechtlichen Belangen vor Gerichten und Behörden
  • Auswirkungen der Europäische Erbrechtsverordnung auf die Schweiz

Spezialisiert auf diesem Gebiet sind:

Marianne I. Sieger


+41 44 215 41 41

Sanaz Habibian


+41 44 215 41 41

Andreas Leuch


+41 44 215 41 41

Felix U. Bretschger


+41 44 215 41 41